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ZPO § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung

ZPO § 259 Klage wegen Besorgnis nicht rechtzeitiger Leistung

[ Auszug: Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, daß der Schuldner  ... ]